Informationen zur Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien
Beim Besuch unserer Website können Cookies und vergleichbare technische Verfahren eingesetzt werden, um bestimmte Funktionen bereitzustellen, die Nutzung unseres Onlineangebots zu erleichtern und einen zuverlässigen Betrieb zu unterstützen.
Diese Cookie-Richtlinie beschreibt, welche Arten von Technologien hierfür infrage kommen, welche Aufgaben sie erfüllen können und wie Sie selbst über den Einsatz einwilligungspflichtiger Verfahren entscheiden können.
Die Verwendung solcher Technologien erfolgt nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere beachten wir die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie die Anforderungen des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG).
Soweit eine vorherige Einwilligung erforderlich ist, werden entsprechende Technologien erst nach einer wirksamen Zustimmung aktiviert. Für technische Verfahren, die ohne Einwilligung eingesetzt werden dürfen, müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Weitere Informationen darüber, wie wir personenbezogene Daten erheben, verwenden, speichern und schützen, finden Sie in der Datenschutzerklärung unserer Website.
Technische Grundlagen und Funktionsweise
Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim Aufrufen einer Website auf einem Computer, Smartphone, Tablet oder einem anderen geeigneten Endgerät gespeichert werden kann.
Solche Dateien ermöglichen es beispielsweise, bestimmte Informationen zwischen einzelnen Seitenaufrufen wiederzuerkennen oder für spätere Besuche verfügbar zu halten.
Dadurch können Benutzeraktivitäten innerhalb einer Sitzung zugeordnet, ausgewählte Einstellungen beibehalten und bestimmte Abläufe während des Einkaufs unterstützt werden.
Cookies können unter anderem dazu beitragen, Warenkorbinhalte während des Bestellvorgangs zu erhalten, einen begonnenen Bezahlvorgang fortzuführen und technische Sicherheitsfunktionen bereitzustellen.
Je nach Einsatzzweck können sie außerdem die Darstellung der Website an individuelle Einstellungen anpassen, technische Störungen erkennbar machen oder Informationen zur Nutzung einzelner Seiten und Funktionen liefern.
Nicht jede dafür verwendete Technologie besteht aus einer klassischen Cookie-Datei. Vergleichbare Aufgaben können auch Pixel-Tags, Web-Beacons, lokale Speicherverfahren, Protokolldateien oder andere technische Mechanismen erfüllen.
Soweit diese Richtlinie allgemein von Cookies spricht, sind damit auch solche vergleichbaren Verfahren gemeint, sofern sie für die jeweils beschriebenen Funktionen eingesetzt werden.
Die rechtliche Bewertung richtet sich nach dem tatsächlichen technischen Vorgang und seinem Zweck. Eine andere technische Bezeichnung ändert insbesondere nichts daran, ob für die Speicherung von Informationen auf einem Endgerät oder den Zugriff auf dort gespeicherte Informationen eine Einwilligung erforderlich ist.
Grundfunktionen während des Websitebesuchs und Einkaufs
Bestimmte technische Verfahren sind notwendig, damit die ausdrücklich angeforderten Funktionen unserer Website bereitgestellt werden können.
Dies betrifft insbesondere die ordnungsgemäße Darstellung und Navigation innerhalb der Website sowie die technischen Abläufe, die einen Einkauf ermöglichen.
Wenn ein Kunde Artikel auswählt und in den Warenkorb legt, können erforderliche Informationen während der Sitzung vorgehalten werden. Dadurch lässt sich der Einkauf über mehrere Seiten hinweg fortsetzen, ohne dass die bisherige Auswahl bei jedem Seitenwechsel verloren geht.
Entsprechende Technologien können außerdem den Übergang zum Kassenbereich, die Übermittlung einer Bestellung und deren technische Bearbeitung unterstützen.
Auch die Verwaltung von Benutzersitzungen, notwendige Sicherheitsüberprüfungen sowie Maßnahmen zur Abwehr von betrügerischen Zugriffen, böswilligen Anfragen oder ungewöhnlichen Nutzungsvorgängen können solche Funktionen erfordern.
Soweit für die Bereitstellung des ausdrücklich gewünschten Dienstes unbedingt notwendig, können technische Verfahren ebenfalls zur Gewährleistung der Systemstabilität und eines ordnungsgemäßen Betriebs beitragen.
Diese Verwendungszwecke werden dem Bereich der technisch notwendigen Cookies zugeordnet, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für eine einwilligungsfreie Nutzung tatsächlich vorliegen.
Eine gesonderte Einwilligung ist für die Speicherung beziehungsweise den Zugriff auf Endgeräteinformationen nicht erforderlich, wenn einer der Ausnahmetatbestände des § 25 Abs. 2 TDDDG erfüllt ist.
Die bloße Nützlichkeit einer Technologie oder ihre betriebliche Zweckmäßigkeit genügt dafür nicht. Entscheidend ist, ob die betreffende Speicherung oder der Zugriff unbedingt erforderlich ist, um den vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen, oder ausschließlich der Nachrichtenübertragung über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dient.
Technisch notwendige Cookies können über die Cookie-Einstellungen unserer Website normalerweise nicht deaktiviert werden, soweit sie für die Bereitstellung der betreffenden Kernfunktionen erforderlich sind.
Wer solche Cookies über die Einstellungen seines Browsers blockiert oder löscht, muss damit rechnen, dass einzelne Funktionen nicht mehr ordnungsgemäß ausgeführt werden können. Dies kann insbesondere den Warenkorb, den Kassenbereich, die Sitzungsverwaltung oder erforderliche Sicherheitsprüfungen betreffen.
Speicherung von Einstellungen und Nutzungsvorlieben
Neben den für den unmittelbaren Betrieb erforderlichen Verfahren können funktionale Cookies eingesetzt werden, um die Bedienung unserer Website komfortabler und einheitlicher zu gestalten.
Hierzu gehört beispielsweise die Möglichkeit, eine zuvor gewählte Sprache oder regionale Einstellung bei einem späteren Besuch wiederzuerkennen.
Auch andere persönliche Nutzungsvorlieben können berücksichtigt werden, etwa bevorzugte Anzeigeeinstellungen, bestimmte Seitenzustände oder individuelle Einstellungen einzelner Funktionen.
Darüber hinaus können funktionale Speicherverfahren dazu beitragen, den Inhalt eines Warenkorbs oder vorherige Bedienungsschritte über einen bestimmten Zeitraum verfügbar zu halten.
Der Zweck solcher Technologien besteht darin, wiederholte Eingaben zu vermeiden und die Nutzung der Website an bereits getroffene Entscheidungen anzupassen.
Ob ein funktionales Cookie ohne Einwilligung verwendet werden darf, hängt von seiner konkreten Aufgabe ab. Eine Funktion, die für einen ausdrücklich angeforderten Dienst unbedingt erforderlich ist, kann unter die gesetzlichen Ausnahmen fallen.
Dagegen benötigen Komfort- und Präferenzfunktionen, die über das unbedingt Erforderliche hinausgehen, eine vorherige Einwilligung, soweit das geltende Recht diese verlangt.
Die Einstufung einer Technologie als funktional bedeutet deshalb nicht automatisch, dass sie ohne Zustimmung eingesetzt werden darf.
Auswertung der Websitenutzung
Um die technische und inhaltliche Weiterentwicklung unseres Onlineangebots zu unterstützen, können Analyseverfahren verwendet werden.
Solche Verfahren können Informationen darüber liefern, wie häufig bestimmte Seiten besucht werden, welche Wege Besucher innerhalb der Website wählen und welche Produktseiten besonders häufig aufgerufen werden.
Auch die Herkunft von Websitebesuchen, die Ladegeschwindigkeit einzelner Seiten, die allgemeine Systemleistung und die Interaktion mit bestimmten Funktionen können Gegenstand entsprechender Auswertungen sein.
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können verwendet werden, um technische Probleme zu erkennen, die Benutzerführung verständlicher zu gestalten und die Darstellung von Produkten oder Inhalten zu verbessern.
Ebenso können statistische Auswertungen dabei helfen, die Stabilität und Leistungsfähigkeit des Onlineangebots zu beurteilen und die Nutzung einzelner Funktionen besser nachzuvollziehen.
Die Verarbeitung kann durch entsprechende Technologien unserer Website oder durch hierfür eingesetzte externe Analysedienstleister erfolgen.
Werden für solche Analysen Informationen auf dem Endgerät gespeichert oder daraus ausgelesen, erfolgt dies nur unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen. Insbesondere werden einwilligungspflichtige Analyse-Cookies nicht vor der erforderlichen Zustimmung aktiviert.
Soweit die gewonnenen Daten personenbezogen sind, bedarf auch deren anschließende Verarbeitung einer geeigneten Rechtsgrundlage nach der DSGVO.
Werbezwecke und Messung von Marketingmaßnahmen
Cookies und vergleichbare Verfahren können unter bestimmten Voraussetzungen auch zur Unterstützung werblicher Aktivitäten eingesetzt werden.
Hierzu können insbesondere die Auswertung der Wirksamkeit einzelner Anzeigen, die statistische Untersuchung von Marketingkampagnen und die Beurteilung von Interaktionen mit Werbeinhalten gehören.
Weitere mögliche Einsatzbereiche sind Remarketing, die interessenbezogene Anpassung von Inhalten und die Vermeidung unnötiger Wiederholungen derselben Werbung.
Durch solche Technologien kann gegebenenfalls nachvollzogen werden, ob eine Werbemaßnahme zu einem Websitebesuch oder zu einer bestimmten Interaktion geführt hat. Entsprechende Erkenntnisse können zur Verbesserung der Gestaltung und Ausrichtung von Werbe- und Informationsinhalten verwendet werden.
Die damit verbundenen Technologien können von Werbedienstleistern oder anderen beteiligten Marketingpartnern bereitgestellt werden.
Eine Nutzung erfolgt ausschließlich, wenn die jeweiligen technischen Verfahren tatsächlich eingesetzt werden und die dafür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Werden auf unserer Website keine Werbe-, Remarketing- oder personalisierten Werbe-Cookies verwendet, werden die entsprechenden Funktionen nicht aktiviert.
Soweit eine Einwilligung gesetzlich erforderlich ist, muss diese vor der Aktivierung der betreffenden Werbetechnologien vorliegen. Ohne eine solche Zustimmung werden die einwilligungspflichtigen Verfahren nicht eingesetzt.
Eine Ablehnung nicht notwendiger Werbe-Cookies steht der Nutzung der grundlegenden Websitefunktionen nicht entgegen.
Cookies im Zusammenhang mit externen Dienstleistungen
Die Bereitstellung einzelner Websitefunktionen und die Abwicklung von Bestellungen können die Einbindung externer Dienstleister erforderlich machen.
Abhängig von den tatsächlich verwendeten technischen Systemen können hierbei auch Cookies oder vergleichbare Technologien eines Drittanbieters eingesetzt werden.
Dies kann insbesondere bei der Durchführung von Zahlungen, der Absicherung von Bestellungen oder der Bereitstellung notwendiger technischer Infrastruktur von Bedeutung sein.
Weitere mögliche Einsatzbereiche sind das Hosting der Website, die Unterstützung von Kundenservicefunktionen, die Bereitstellung von Logistikinformationen oder die Anzeige von Sendungsverfolgungsdaten.
Auch bei Maßnahmen zur Betrugserkennung, zur technischen Leistungsoptimierung oder zur Auswertung der Websitenutzung können entsprechende Drittanbietertechnologien eine Rolle spielen.
Werden Analyse- oder Werbedienstleistungen tatsächlich genutzt, können die dafür eingesetzten Anbieter ebenfalls eigene Cookies oder ähnliche Verfahren bereitstellen.
Die Verwendung solcher Technologien hängt von den jeweiligen Funktionen und den tatsächlich eingebundenen Dienstleistern ab. Es werden keine Drittanbieterwerkzeuge allein deshalb aktiviert, weil sie in dieser Richtlinie als mögliche technische Kategorie beschrieben sind.
Soweit externe Anbieter personenbezogene Daten verarbeiten, sind deren datenschutzrechtliche Rolle, die jeweilige Rechtsgrundlage und die anwendbaren Datenschutzvorschriften zu berücksichtigen.
Für eigenständig verantwortete Datenverarbeitungen eines Drittanbieters können dessen Datenschutzerklärung, Cookie-Richtlinie und Nutzungsbedingungen maßgeblich sein.
Wir empfehlen, sich bei Bedarf auch über die Datenschutzinformationen der tatsächlich beteiligten Anbieter zu informieren.
Die Angaben über eingesetzte Drittanbieter und einzelne Cookies müssen den auf der Website tatsächlich verwendeten Technologien entsprechen. Maßgeblich sind die konkreten Informationen der Cookie-Einstellungen beziehungsweise der vorhandenen Cookie-Übersicht.
Ihre Entscheidung über nicht notwendige Technologien
Soweit die Verwendung eines Cookies oder eines vergleichbaren Verfahrens eine vorherige Einwilligung voraussetzt, erhalten Sie die Möglichkeit, über dessen Einsatz zu entscheiden.
Hierfür stellt unsere Website Cookie-Einstellungen zur Verfügung, über die nicht notwendige Technologien angenommen, abgelehnt und nach ihren jeweiligen Kategorien verwaltet werden können.
Sie können sämtliche angebotenen Cookie-Kategorien akzeptieren, die nicht notwendigen Cookies ablehnen oder eine differenzierte Auswahl treffen.
Bereits festgelegte Präferenzen lassen sich über die entsprechenden Einstellungen nachträglich ändern.
Eine einmal erteilte Einwilligung ist nicht dauerhaft bindend. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf muss ebenso einfach möglich sein wie die Erteilung der Einwilligung.
Für die Aktivierung einwilligungspflichtiger Technologien ist eine freiwillige, informierte und eindeutige Zustimmung erforderlich. Ein bloßes Schweigen, eine vorausgewählte Option oder die gewöhnliche Fortsetzung des Websitebesuchs stellt keine wirksame Einwilligung dar.
Eine Ablehnung nicht notwendiger Cookies darf nicht dazu führen, dass die wesentlichen, ohne diese Technologien bereitstellbaren Funktionen der Website unzugänglich werden.
Dies gilt insbesondere für die grundlegende Seitenanzeige und die ausdrücklich angeforderten Einkaufsfunktionen, soweit deren Bereitstellung nicht von der betreffenden einwilligungspflichtigen Technologie abhängt.
Die Einstellungsmöglichkeiten müssen eine tatsächliche Wahl gewährleisten und dürfen eine Ablehnung nicht unnötig erschweren.
Ihre Entscheidung wird bei der weiteren Verwendung einwilligungspflichtiger Technologien berücksichtigt. Bereits rechtmäßig durchgeführte Verarbeitungsvorgänge werden durch einen späteren Widerruf nicht rückwirkend rechtswidrig.
Verwaltung über die Einstellungen Ihres Browsers
Unabhängig von den auf unserer Website bereitgestellten Cookie-Einstellungen können Sie die Speicherung bestimmter Cookies auch direkt über Ihren Browser beeinflussen.
Viele Browser bieten Funktionen, mit denen gespeicherte Cookies eingesehen, eingeschränkt, blockiert oder gelöscht werden können.
Dabei kann häufig festgelegt werden, ob Cookies allgemein akzeptiert werden sollen oder ob bestimmte Arten von Cookies beziehungsweise Cookies einzelner Anbieter abgelehnt werden.
Die verfügbaren Funktionen und die dafür erforderlichen Schritte unterscheiden sich je nach Browser und verwendeter Version.
Informationen zu den konkreten Einstellungsmöglichkeiten finden Sie in den offiziellen Hilfeseiten des jeweiligen Browseranbieters.
Bitte berücksichtigen Sie, dass eine umfassende Blockierung von Cookies auch technische Verfahren betreffen kann, die für bestimmte Websitefunktionen notwendig sind.
Werden solche Informationen gelöscht oder ihre Speicherung verhindert, können insbesondere gespeicherte Einstellungen, Warenkorbinhalte oder bestehende Benutzersitzungen verloren gehen. Auch Sicherheitsprüfungen, die Bestellabwicklung und einzelne Seitenfunktionen können dadurch beeinträchtigt werden.
Die Verwaltung über den Browser ergänzt die auf unserer Website vorgesehenen Einwilligungsmöglichkeiten. Sie ersetzt nicht unsere Verpflichtung, gesetzlich erforderliche Einwilligungen vor dem Einsatz entsprechender Technologien einzuholen.
Welche Informationen durch Cookies verarbeitet werden können
Der konkrete Informationsumfang hängt von der jeweiligen Technologie und ihrem Verwendungszweck ab.
Bei einem Websitebesuch können technische Angaben wie die IP-Adresse, Informationen über das verwendete Endgerät, der Browsertyp und die Zeit des Zugriffs anfallen.
Je nach eingesetztem Verfahren können außerdem Daten über aufgerufene Seiten, angeklickte Elemente und das Navigationsverhalten innerhalb unseres Onlineangebots erfasst werden.
Für die Unterstützung eines Einkaufs können Informationen über den aktuellen Warenkorb oder den Zustand des Kassenprozesses erforderlich sein.
Bei der Nutzung von Präferenzfunktionen können beispielsweise die ausgewählte Sprache, regionale Einstellungen oder andere gespeicherte Websitevorlieben berücksichtigt werden.
Analyseverfahren können Informationen über die Herkunft des Websitebesuchs, das Verhalten innerhalb einzelner Seiten, technische Ladezeiten und weitere Leistungsmerkmale verarbeiten.
Soweit entsprechende einwilligungspflichtige Marketingtechnologien tatsächlich aktiviert wurden, können auch Informationen über Interaktionen mit Anzeigen oder anderen Werbeinhalten verarbeitet werden.
Nicht sämtliche genannten Informationen werden zwangsläufig bei jedem Websitebesuch erfasst. Maßgeblich sind die konkret eingesetzten Verfahren und die tatsächlich genutzten Funktionen.
Können die erfassten Informationen unmittelbar oder mittelbar einer identifizierten oder identifizierbaren Person zugeordnet werden, handelt es sich um personenbezogene Daten im Sinne der DSGVO.
Für deren Verarbeitung gelten zusätzlich zu den Anforderungen an den Endgerätezugriff die datenschutzrechtlichen Vorschriften und die Informationen unserer Datenschutzerklärung.
Rechtliche Anforderungen an den Endgerätezugriff und die Datenverarbeitung
Die Verwendung von Cookies unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen, die sich nach dem technischen Vorgang und der anschließenden Verarbeitung richten.
Für das Speichern von Informationen auf einem Endgerät oder den Zugriff auf bereits gespeicherte Informationen ist in Deutschland grundsätzlich § 25 TDDDG maßgeblich.
Danach ist eine vorherige informierte Einwilligung erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme vorliegt.
Eine solche Ausnahme kann gegeben sein, wenn die Speicherung oder der Zugriff ausschließlich der Übertragung einer Nachricht über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dient oder unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen.
Die Einordnung erfolgt anhand der konkreten Funktion und nicht allein aufgrund einer Bezeichnung wie „notwendig“, „funktional“ oder „technisch“.
Sobald über Cookies oder ähnliche Verfahren personenbezogene Daten verarbeitet werden, muss hierfür zusätzlich eine zulässige Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO bestehen.
Für personenbezogene Daten, die zur Durchführung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, kann Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO einschlägig sein.
Soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen notwendig ist, kommt Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Betracht.
Bei Maßnahmen zur Gewährleistung der IT-Sicherheit, zur Abwehr von Missbrauch oder zur Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Betriebs kann Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO eine Grundlage bilden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der erforderlichen Interessenabwägung erfüllt sind.
Für Verarbeitungen, die eine Einwilligung voraussetzen, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO maßgeblich.
Insbesondere dürfen einwilligungspflichtige Analyse-, Werbe- und Remarketingtechnologien nicht allein mit einem allgemeinen Interesse an der Verbesserung des Onlineangebots oder der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens gerechtfertigt werden.
Wir verwenden die durch Cookies gewonnenen Informationen nur für rechtmäßige, festgelegte und angemessene Zwecke und beschränken die Verarbeitung auf den hierfür erforderlichen Umfang.
Unterschiedliche Gültigkeits- und Speicherzeiträume
Cookies können sich nicht nur hinsichtlich ihrer Funktion, sondern auch in der Dauer ihrer Speicherung unterscheiden.
Einige werden ausschließlich für eine aktuelle Browsersitzung benötigt. Solche Sitzungscookies verlieren ihre Gültigkeit üblicherweise mit dem Ende der jeweiligen Sitzung beziehungsweise beim Schließen des Browsers, soweit die technische Ausgestaltung dies vorsieht.
Andere Cookies können für einen längeren Zeitraum auf dem Endgerät verbleiben.
Dies kann beispielsweise erforderlich oder vorgesehen sein, um zuvor ausgewählte Spracheinstellungen, regionale Präferenzen oder andere Nutzereinstellungen bei späteren Besuchen erneut berücksichtigen zu können.
Auch bestimmte Sicherheitsfunktionen oder rechtmäßig eingesetzte Analyseverfahren können eine zeitlich begrenzte Speicherung über eine einzelne Sitzung hinaus vorsehen.
Die jeweils angemessene Speicherdauer richtet sich nach dem konkreten Zweck und den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Wir achten darauf, dass Informationen nicht ohne sachlichen Grund länger als erforderlich gespeichert werden. Die Festlegung der Laufzeiten hat sich am tatsächlichen Bedarf und den Grundsätzen der Datenminimierung und Speicherbegrenzung zu orientieren.
Eine allgemeingültige Speicherdauer für sämtliche Cookies besteht nicht, da sich Funktion, technische Ausgestaltung und Verwendungszweck unterscheiden können.
Die konkreten Bezeichnungen, Anbieter, Verwendungszwecke und Speicherfristen der tatsächlich eingesetzten Cookies ergeben sich aus den entsprechenden Angaben im Cookie-Einstellungssystem oder der Cookie-Übersicht unserer Website.
Datenschutzrechte im Zusammenhang mit Cookie-Daten
Soweit bei der Verwendung von Cookies personenbezogene Daten verarbeitet werden, können Sie Ihre Rechte nach den jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften wahrnehmen.
Unter den Voraussetzungen der DSGVO können Sie insbesondere Auskunft über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und gegebenenfalls eine Kopie dieser Daten verlangen.
Unrichtige Angaben können nach den gesetzlichen Voraussetzungen berichtigt werden. Ebenso kann ein Anspruch auf Löschung von Daten oder auf Einschränkung bestimmter Verarbeitungsvorgänge bestehen.
Soweit personenbezogene Daten auf Grundlage berechtigter Interessen verarbeitet werden, steht Ihnen unter den Voraussetzungen des Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht zu.
Werden personenbezogene Daten für Direktwerbung verarbeitet, können Sie dieser Verarbeitung jederzeit widersprechen.
Beruht ein Vorgang auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit widerrufen, ohne dass dadurch die Rechtmäßigkeit der zuvor auf dieser Grundlage erfolgten Verarbeitung beeinträchtigt wird.
Ihre Cookie-Einstellungen können Sie über die auf unserer Website angebotene Verwaltungsfunktion anpassen. Informationen zu weiteren Datenschutzrechten und den entsprechenden Kontaktmöglichkeiten enthält unsere Datenschutzerklärung.
Die Verwendung technischer Cookies führt nicht dazu, dass gesetzliche Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch ausgeschlossen werden.
Änderungen der eingesetzten Technologien und dieser Richtlinie
Technische Entwicklungen, neue gesetzliche Vorschriften, behördliche Anforderungen oder Änderungen der für unsere Website verwendeten Dienstleistungen können eine Anpassung der Cookie-Verwendung erforderlich machen.
Auch neue Plattformanforderungen, Änderungen bei externen Dienstleistern oder betriebliche Weiterentwicklungen können Anlass sein, die bisherigen Informationen zu überprüfen.
Wir können diese Cookie-Richtlinie entsprechend überarbeiten, um die beschriebenen Verfahren und die geltenden rechtlichen Anforderungen zutreffend wiederzugeben.
Eine aktualisierte Fassung wird auf unserer Website veröffentlicht. Sie gilt ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung oder ab einem dort ausdrücklich angegebenen Wirksamkeitsdatum, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Führt eine Änderung dazu, dass neue einwilligungspflichtige Technologien eingesetzt oder bestehende Verfahren für andere einwilligungspflichtige Zwecke verwendet werden sollen, wird die hierfür notwendige Zustimmung vor der betreffenden Verwendung eingeholt.
Bereits erteilte Einwilligungen werden nicht ohne geeignete rechtliche Grundlage auf neue oder wesentlich veränderte Verarbeitungszwecke ausgedehnt.
Soweit Änderungen der eingesetzten Technologien oder dieser Richtlinie die Rechte von Nutzern oder die Art der Cookie-Verwendung wesentlich berühren, informieren wir darüber in der gesetzlich erforderlichen Weise.
Die Veröffentlichung einer überarbeiteten Richtlinie lässt bereits entstandene Datenschutzrechte unberührt. Ihre gesetzlichen Möglichkeiten zur Ablehnung einwilligungspflichtiger Cookies, zur Änderung Ihrer Einstellungen und zum Widerruf einer Einwilligung bleiben bestehen.